Wie werden meine Klausuren gestellt und geschrieben - und warum?
Aufgrund einer anwaltlichen Anfechtung einer Klausur im WS 2025/26 ändern sich die Prüfungsmodalitäten.
Die rechtliche Grundlage war weder die inhaltliche Gestaltung noch die Korrektur, sondern die
Durchführung der Prüfung (Vereinfachung der Aufgabenstellung vor dem Bearbeitungszeitraum) und das kommunizierte Bewertungsschema (Hinweise im Vorfeld sowie vorab der Klausureinsicht zu Bewertungskriterien und -verfahren).
Damit sah sich das Justiziariat der Hochschule vor dem Problem einer Klage wegen Verfahrensfehler
und hat weitere Richtlinien formuliert.
Die Umsetzung hat, zusammen mit dem Grundsatz, daß für alle Teilmnehmer dieselben Prüfungsbedingungen herrschen müssen, für meine Klausuren in Zukunft folgende Auswirkungen.
Prüfungsbeginn und Prüfungsdauer
Bearbeitung
- Eine Anpassung der Bearbeitungsdauer durch Ansage der Klausuraufsichten findet nicht statt.
- Die Klausuren werden mit der beschrifteten Seite nach unten ausgeteilt.
- Die Bearbeitungszeit beginnt nach der Aufforderung der Aufsicht,
mit der Bearbeitung zu beginnen: "Drehen Sie jetzt die Klausurbögen um und beginnen
Sie mit der Bearbeitung!".
Die Klausur vor dieser Aufforderung umzudrehen ist eine unzulässige Vorteilsnahme und führt zum
sofortigen Ausschluß mit dem Prüfungsergebnis "Nicht bestanden - Betrugsversuch".
Reguläre Beendigung
Die Klausur endet nach Ablauf der Bearbeitungsdauer mit der Aufforderung der Aufsicht
"Beenden Sie jetzt die Bearbeitung!".
- Sie beenden sofort die Bearbeitung
(also auch mitten im Wort!) und
- legen die Klausur deutlich sichtbar mit dem
- Titelblatt nach oben und
- der Platzkarte
- sowie Notizseiten sofern zutreffend an
den von Ihnen abgewandten Tischrand.
- Verhalten Sie sich ruhig, bleiben Sie sitzen, beginnen Sie keine Gepräche,
bis alle Klausuren eingesammelt wurden.
- Sie dürfen aufstehen und den Raum verlassen, sobald die Aufsicht verkündet
"Die Klausur ist beendet. Sie können jetzt gehen!".
Alles andere wird als unzulässige Vorteilsnahme gewertet und führt zum
sofortigen Ausschluß mit dem Prüfungsergebnis "Nicht bestanden - Betrugsversuch"
Vorzeitige Beendigung
- Wenn Sie mit der Bearbeitung Klausur vor Ablauf der Bearbeitungszeit fertig sind, halten Sie die Klausurbögen deutlich sichtbar nach oben.
Eine Aufsicht wird zu Ihnen kommen, die Klausur einsammeln und Ihnen mitteilen, ob und wann Sie den Raum verlassen dürfen.
-
Wenn Sie die Klausur "aufgeben", so streichen Sie vor der Abgabe alle Seiten bis auf das Deckblatt durch
Hilfsmittel
Früher waren sämtliche "nicht-elektronischen und nicht-belebten"
Hilfsmittel zugelassen ("open book").
Mittlerweile ist nicht mehr nachvollziehbar, ob die verwendeten Hilfsmittel
tatsächlich in jedem Fall eine gleichberechtige Hilfe darstellen (verschiedene Bücher,
verschieden gut vorbereitete Mitschriften).
Daher:
- Es sind keine Hilfsmittel zugelassen.
- Auf Ihrem Tisch befinden sich nur der
Klausurbogen und genau ein dokumentenechter Stift.
-
Sie dürfen ein Getränk in einer transparenten Flasche ohne Etikett sowie eine Stärkung
mitbringen (kleine Dose ohne Umverpackung der Nahrungsmittel).
Die Mitnahme von Schmerzmitteln in Blisterpackungen ist gestattet.
-
Benötigen Sie weitere Medikamente,
so wenden Sie sich diesbezüglich zur Abklärung (Vorlage eines Attests etc) an den
Prüfungsausschuß.
-
Legen Sie während einer Stärkungspause die Klausur gut sichtbar an den Tischrand.
Zuwiderhandlung wird ausnahmslos als unzulässige Vorteilsnahme gewertet und führt zum
sofortigen Ausschluß mit dem Prüfungsergebnis "Nicht bestanden"/Betrugsversuch
Meldungen
Fragen
- Während der Klausur werden keine Fragen beantwortet.
- Die Klausur ist so zu bearbeiten, wie sie schriftlich nach dem Austeilen vorliegt.
- Es werden keine weiteren Hinweise, Hilfestellungen oder Korrekturen gegeben.
Schreibmaterial
- Wenn Ihr Stift versagt, halten Sie ihn deutlich sichtbar nach oben.
Die Aufsicht wird Ihnen wenn möglich einen Ersatz bringen.
- Sollte der Platz auf den Rückseiten der Klausurbögen
für Ihre Notizen nicht ausreichen, können Sie sich melden und erhalten wenn möglich Notizpapier.
- Die Platzkarte darf nicht beschrieben werden.
- Das Notizpapier muß mit abgegeben werden.
Toilettengang
Wenn Sie auf Toilette müssen, so melden Sie sich und bleiben am Platz sitzen, bis eine Aufsicht zu Ihnen kommt.
Etwaige Regelungen dazu werden Ihnen vor der Bearbeitungszeit mitgeteilt.
Unwohlsein
Wenn es Ihnen nicht gut geht, greifen die üblichen Regelungen (Meldung bei der Aufsicht, Amtsarzt, etc.). Etwaige Regelungen dazu werden Ihnen vor der Bearbeitungszeit mitgeteilt.
Weitere Meldungen oder Störungen
- Anderweitige Meldungen können im Ermessen der Aufsicht als Störung des
Prüfungsverfahrens betrachtet werden.
- Bei Störungen entscheidet die Aufsicht (ggf. nach Absprache mit dem Prüfer) fallbasiert über einen Ausschluß mit dem Prüfungsergebnis "Nicht bestanden" oder Raumverweis wegen unzulässiger Einflußnahme auf Prüfungsbedingungen zur Prüfungszeit und/oder Benachteiligung anderer.
Korrektur und Benotung
Auswahl
Aufgrund der großen thematischen Breite der Vorlesungen habe ich bisher meist
Auswahlklausuren gestellt. Dabei konnte dann zwischen Aufgabentypen vergleichbaren
Schwierigkeitsgrades gewählt werden.
Es wurde bemängelt, daß dadurch die Klausur in ihrer Gänze nicht lösbar war.
Es gibt daher nun keine keine Auswahlklausur mehr.
Volle Punktzahl kann nur erreicht werden, wenn alle Aufgaben vollständig und
korrekt bearbeitet werden.
Aufgrund der inhaltlichen Breite einer Vorlesung kann daher natürlich nur ein Teil
in der Klausur abgefragt werden.
Multiple Choice
Multiple-Choice Aufgaben sind aus mehreren Gründen prüfungsrechtlich problematisch
(s. z.B. Rechtliche
Grundlagen für Multiple-Choice-Prüfungen).
Diese sind zwar für das Gebiet der mathematisch-theoretischen Grundlagen irrelevant,
sollen aber aufgrund ihrer prinzipiell möglichen Anfechtbarkeit vermieden werden.
In der ausführlichen Diskussion zur rechtlichen Lage bei Multiple-Choice Fragen
wird insbesondere deutlich, daß dem Prüfling durch die Formulierung der Frage keine
Beschränkung des Antwortspielraumes gegeben werden darf. Aus diesem Grund entfallen
daher auch die von mir vormals als "Lückentext" formulierten Aufgaben zugunsten von
Aufgaben mit freier Antwortmöglichkeit.
Damit verlieren diese Aufgaben aber auch den Vorteil einer effizienten
Korrekturmöglichkeit, was den Zeitraum zum Vorliegen der Ergebnisse verlängern kann.
Notenwirksame Leistung
-
Es werden nur Angaben gewertet, die mit einem dokumentenechten Stift geschrieben sind.
-
Es werden nur Blätter gewertet, auf denen leserlich Ihre Matrikelnummer vermerkt ist.
-
Klausuren mit fehlenden Angaben (Name, Matrikelnummer, Unterschrift) werden nicht gewertet.
-
Lose Blätter (Notizen) werden nicht gewertet.
-
Übersteigt der Leseaufwand den Korrekturaufwand aufgrund von Unleserlichkeit
erheblich, wird die Aufgabe als nicht bearbeitet gewertet.
Schreiben Sie sauber und ordentlich;
streichen Sie bei Korrektur durch und schreiben Sie erneut.
Nutzen Sie die leeren Notizzettel am Ende des Klausurbogens!
Noten
Das Bewertungsschema liegt vor der Klausur fest und wird nicht an die
erzielten Ergebnisse angepasst.
Über die Bewertungsmethode, die Schwerpunktsetzung sowie Korrekturmaßstäbe
erhalten Sie keine weitere Information. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der
von Ihnen benötigten Bearbeitungszeit einer Aufgabe und den zu erzielenden Punkten
für diese Aufgabe.
Die von Ihnen gesammelten Punkte werden auf eine Prozentzahl abgebildet, die dann
auf das folgende Notenschema abgebildet wird.
Bei einer zu niedrigen Bestehensquote kann eine Schwellenanhebung oder
Bestenpassung angeordnet werden.
Klausureinsicht
Sie haben die Möglichkeit, die korrigierte Version Ihrer Klausur zu den
bekanntgegebenen Terminen einzusehen.
Sie können dabei eine Nachbesprechung mit mir beantragen.
Da die dann vereinbarten Termine oft ohne Absage nicht wahrgenommen wurden, vergebe einen
Termin zur Nachbesprechung nur unter folgenden Bedingungen:
- Ihre Anfrage ist präzise formuliert
("Korrekteur/in hat Punktsumme bei ... falsch berechnet";
"Leistung ... zu Unrecht nicht (mit ...) bepunktet")
- durch eine Höherwertung muß eine Notenverbesserung möglich sein.
Erhalten Sie auf Ihren Antrag keine Antwort, bedeutet dies, daß o.g. Bedingungen nicht erfüllt sind. Sehen Sie in diesem Fall von Anfragen per Email ab.
Ausnahmeregelungen
Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
Es werden keine Klausuren zeitlich bevorzugt korrigiert.
Klausuren mit Formfehlern werden ausnahmslos gleich behandelt.
Abschluss
Ist eine der obigen Maßnahmen nicht rechtmäßig,
so bleiben die anderen davon bis zu einer weiteren rechtlichen Prüfung unberührt.
Wird gegen eine Klausur aus verfahrenstechnischen Gründen berechtigter Widerspruch
eingelegt, so wird wird die Klausur aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes annulliert.